Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Hotel Eifelkern
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des HOTEL EIFELKERN gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartner erbringen. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotel- zimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenz, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des HOTEL EIFELKERN. das HOTEL EIFELKERN ist berechtig seine Leistungen durch dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit das HOTEL EIFELKERN abgeschlossen
werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das HOTEL EIFELKERN diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme das HOTEL EIFELKERNs zustande. das HOTEL EIFELKERN steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das HOTEL EIFELKERN dies ausdrücklich gestattet. das HOTEL EIFELKERN kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner haftet das HOTEL EIFELKERN für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen das HOTEL EIFELKERNs erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das HOTEL EIFELKERN den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz
in einem räumlich nahen gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das HOTEL EIFELKERN vom
Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das HOTEL EIFELKERN das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das HOTEL EIFELKERN über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).
§ 4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das HOTEL EIFELKERN zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem HOTEL EIFELKERN die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das HOTEL EIFELKERN dem schriftlich zustimmt. Stimmt das HOTEL EIFELKERN nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das HOTEL EIFELKERN zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das HOTEL EIFELKERN berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung.
Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des HOTEL EIFELKERNs und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen das HOTEL EIFELKERNs für den Vertragspartner zumutbar sind.
4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das HOTEL EIFELKERN pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem HOTEL EIFELKERN gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem HOTEL EIFELKERN abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das HOTEL EIFELKERN das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des HOTEL EIFELKERNs nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
9. Störungen oder Defekte an/ von dem HOTEL EIFELKERN zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem HOTEL EIFELKERN möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie das HOTEL EIFELKERN belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht das HOTEL EIFELKERN frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen das HOTEL EIFELKERNs gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11. Beschafft das HOTEL EIFELKERN für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das HOTEL EIFELKERN im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das HOTEL EIFELKERN von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des HOTEL EIFELKERNs wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgespräche bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HOTEL EIFELKERNs. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das HOTEL EIFELKERN das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des HOTEL EIFELKERNs. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das HOTEL EIFELKERN das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. das HOTEL EIFELKERN ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das HOTEL EIFELKERN nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn das HOTEL EIFELKERN die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das HOTEL EIFELKERN ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
3. Der Zahlungsanspruch des HOTEL EIFELKERNs ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das HOTEL EIFELKERN, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar, mit Kreditkarte oder per Überweisung zu zahlen. Das HOTEL EIFELKERN ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des HOTEL EIFELKERNs nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung das HOTEL EIFELKERNs abgetreten werden.
7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von das HOTEL EIFELKERN Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu dem HOTEL EIFELKERN nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
8. Werden innerhalb einer gebuchten Pauschale einzelne Leistungen storniert, so hat der Vertragpartner keinen Anspruch auf Preisreduzierung. Das HOTEL EIFELKERN behält sich das Recht vor, alle Leistungen nach dem Einzelpreis zu berechnen. Der gebuchte Preis der Pauschale wird nur geltend, wenn diese auch in Anspruch genommen wird.
§ 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung/ Umbuchungsänderung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 60 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem HOTEL EIFELKERN zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 59 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem HOTEL EIFELKERN zugeht
c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem HOTEL EIFELKERN zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem HOTEL EIFELKERN zugeht.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des HOTEL EIFELKERNs nicht gegeben oder geringer ist.
3. Sofern das HOTEL EIFELKERN die stornierte Leistung im vereinbarten
Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
4. Umbuchungsbedienungen:
Wurde eine Buchung durch das HOTEL EIFELKERN kostenfrei auf ein anderes Datum umgebucht, kann der umgebuchte Vertrag nicht mehr kostenfrei storniert werden. Dann gilt folgender Schadensersatz:
b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem HOTEL EIFELKERN zugeht.
c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem HOTEL EIFELKERN zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem HOTEL EIFELKERN zugeht.
5. Unabhängig von dem oben genannten Schadensersatz hat der Vertragspartner eine pauschale Bearbeitungsgebühr
von 50,- € zu leisten.
§ 7 Rücktritt / Kündigung des HOTEL EIFELKERNs
1. Das HOTEL EIFELKERN ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von dem HOTEL EIFELKERN nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen des HOTEL EIFELKERNs mit werbenden
Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des HOTEL EIFELKERNs untervermietet werden
f) Das HOTEL EIFELKERN begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HOTEL EIFELKERNs in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Das HOTEL EIFELKERN hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundesschriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch dem HOTEL EIFELKERN begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch vom HOTEL EIFELKERNs auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Haftung des HOTEL EIFELKERNs, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Das HOTEL EIFELKERN haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet das HOTEL EIFELKERN für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung des HOTEL EIFELKERNs für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das HOTEL EIFELKERN eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das HOTEL EIFELKERN eine Garantie für die Beschaffenheit
einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/ Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und
Kosten des Vertragspartners nachgesandt. das HOTEL EIFELKERN bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das HOTEL EIFELKERN aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
1. Besteht die Leistungspflicht des HOTEL EIFELKERNs neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
4. das HOTEL EIFELKERN haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
§ 10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Hotelbetriebs das HOTEL EIFELKERN.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Gerichtsstand ist EIFELKERN. 4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen
ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.
§ 11 Hinweis zur ODR-Verordnung der EU Nr. 524/2013
Das HOTEL Eifelkern verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können.
Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Schleiden, März 2021